Satzung des eUFC Spreeathener Wollfraktion
§1 Name
Der Fanclub führt den Namen UFC Spreeathener Wollfraktion
§2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§3 Vereinszweck
Der Zweck des Fanclubs ist auf die Förderung des 1.FC Union Berlin e.V. bei den
Heim- und Auswärtsspielen und des Fußballsportes gerichtet. Der Fanclub verfolgt
keine wirtschaftlichen Ziele und bietet einen Anlaufpunkt für Union-Fans, solange sie
keine verfassungswidrigen Aktivitäten verfolgen oder sonstige Vereinsschädigende
Aktivitäten verfolgen.
§4 Satzungshoheit
Der Fanclub und seine Mitglieder unterwerfen sich der Satzung des 1.FC Union Berlin
e.V. in der jeweils gültigen Fassung, soweit deren Inhalt auf den Fanclub anwendbar
ist. Davon ausgenommen ist explizit die Pflicht der Mitglieder des Fanclubs zur
Zahlung eines Mitgliedsbeitrages an den 1.FC Union Berlin e.V.
Eine Änderung des Satzung des Fanclubs bedarf der Zustimmung des Präsidiums des
1.FC Union Berlin e.V. Entspricht ein Fanclub nicht mehr den Inhalten der Satzung
des 1.FC Union Berlin e.V., verliert der Fanclub die Stellung als eingetragener Union-
Fanclub.
§5 Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden. Über einen
Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Bei einer
Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller Gründe hierfür mitgeteilt werden.
Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Fanclubinteressen
entgegenstehen.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist
eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim
Ausscheiden von Mitgliedern wird der Fanclub von den übrigen Mitgliedern
fortgesetzt.
§6 Vorstand
- Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern des 1.FC Union Berlin e.V.
bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt
automatisch dessen Organstellung.
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Der Vorstand besteht aus
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dem ersten Vorsitzenden in Person von Steffen Tretschok
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dem zweiten Vorsitzenden in Person von Berthold Schurath
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dem Kassenwart in Person von
Jens Masche Carsten Stumpf
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Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
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Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.
§7 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
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Der Vorstand vertritt den Fanclub in allen gerichtlichen und außergerichtlichen
Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
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Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen
Mitgliederversammlung auf die Dauer des Geschäftsjahres gewählt. Scheidet
ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine
ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den
folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
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Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub nur mit Beschränkung auf
das Fanclubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist somit begrenzt.
§8 Verwendung des Union-Logos
Der eingetragene Union-Fanclub verpflichtet sich, das Logo des 1.FC Union Berlin
e.V. nicht für kommerzielle Zwecke zu verwenden.
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